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Verhinderungspflege

Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr.

DRK Ambulante PflegeFoto: A. Zelck / DRK-Service GmbH
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Voraussetzung:
Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in einen Pflegegrad eingestuft ist.

Unterstützung: 
Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.612 € im Kalenderjahr. Auch ein Abruf zur stundenweisen Leitungserbringung ist möglich. Details erhalten Sie bei unserem Team. 

Leistungen:
Wir bieten Ihnen die Betreuung, die Erbringung individueller Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit. Sie als Pflegeperson können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen oder einfach einmal Zeit für sich selbst zu haben.

Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.

Der ambulanten Pflegedienst des Deutschen Roten Kreuzes hilft Ihnen selbst, Ihrem Partner, Elternteil oder anderem Familienmitglied in Schwedt, Angermünde und Umgebung!